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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Version 10.01.2018


§1 Behandlungsvereinbarung

Mit Erhalt der Terminvereinbarung kommt mündlich zwischen dem Patienten und der Praxis für ganzheitliche Therapieein Behandlungsvertrag zustande. Die AGB sowie die in der Praxis übliche Abrechnungshöhe wird für dieRechnungsstellung akzeptiert. Ein schriftlicher Behandlungsvertrag wird umgehend zu Beginn der ersten Behandlungerstellt.


§2 Terminvereinbarungen

Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit dem Patienten. Als Vereinbarung geltenTerminabsprachen per Telefon, Fax, Email oder mündlich - auch ohne Terminzettelvergabe. Die Rechnungsstellung annulliert keine der weiteren vereinbarten Termine (auch Serien-Termine), bedingt also nicht das Behandlungsende und ist auch nicht gleichbedeutend einer Kostendeckung aller bisher geleisteten Termine. Ist zum Zeitpunkt eines Termins der gebuchte Behandlungswunsch nicht durch einen Gutschein gedeckt, werden gegebenenfalls Zuzahlungen sofort fällig. Die vereinbarten Behandlungszeiten beinhalten neben der Behandlung selbst auch das Ent- und Ankleiden des Patienten sowie die Terminvereinbarung für Folgetermine.


§3 Ausfallentschädigung

Verspätungen des Patienten begründen keine Nachleistungspflicht des Therapeuten. Erfolgt innerhalb von 24 Stunden vor Behandlungsbeginn keine ausdrückliche Absage durch den Patienten, wird der Termin privat zu den gültigen Konditionen in Rechnung gestellt (derzeit 50% des Leistungspreises).


§4 Präventionsleistungen

Soweit keine Verordnung (Rezept) vorliegt, gelten die durchgeführten Behandlungen als Präventionsleistungen. Dies gilt auch für die Zeit nach Abschluss der Behandlungen. Präventionsleistungen werden zu Selbstzahlerkonditionen berechnet. Sondervereinbarungen bedürfen als Bestandteil des Behandlungsvertrages der schriftlichen Form. Leistungen,die vor Rezeptausstellung erfolgen, werden ggf. nicht von den privaten Krankenkassen getragen. Der Patient wird daher darauf hingewiesen, sich umgehend ein Rezept mit den empfohlenen Heilmitteln ausstellen zu lassen.


§5 Fälligkeit der Vergütung und Zahlungs­modalitäten

Die Behandlungskosten auf PKV-Rezept (Rezepte der Privaten Krankenversicherungen) sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Soweit die Behandlung in Zeitabschnitten erfolgt, wird die Rechnung nach Ablauf der jeweiligen Zeitabschnitte gestellt. Es sind keine Teilzahlungen vorzunehmen, sondern der gesamte Betrag in voller Höhe und einer Zahlungssumme per Überweisung/Einzahlung oder in der Praxis bar oder per EC-Lastschriftverfahren zubegleichen. Für weitere Mahnungen, ausgenommen Zahlungserinnerungen, sind Mahngebühren in Höhe von jeweils €5 privat zu entrichten (keine Erstattung der PKV möglich). Beim Kauf von Mehrfach-Karten (10er), wird das Honorar imVoraus kassiert und im Gegenwert eine entsprechende Karte herausgegeben. Diese muss zum Behandlungsbeginn zurentsprechenden Bezahlung (Entwertung) vorgelegt werden.


§6 Datenübermittlung

In der Praxis für ganzheitliche Therapie werden die Patientendaten zu Dokumentations- und Abrechnungszwecken inder EDV gespeichert.


§7 Wirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Regelungen hiervon unberührt.